Rüdiger`s ONE MAN Band                                        

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AGB

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen von  www.ruedigers-one-man-band .de    (Rüdiger Martin)
 

1) Bei den von ruedigers-one-man-band angebotenen Leistungen handelt es sich ausschließlich um Dienstleistungen
    in Form von  musikalischer Unterhaltung, auf Basis der unter o.g. Internetadresse veröffentlichten Repertoireliste.
    Es werden keinerlei Waren angeboten oder geliefert.

2) Alle von ruedigers-one-man-band abgegebenen Angebote zur musikalischen Begleitung eines Events sind immer freibleibend und völlig unverbindlich.

3) Das verbindliche Zustandekommen einer Auftrittsverpflichtung  setzt einen schriftlichen
   Vertrag mit gültiger Unterschrift aller Vertragspartner, sowie die Akzeptanz dieser AGB´s voraus.
   Alternativ gilt auch eine beiderseitig abgegebene verbindliche Zusage per eMail als Vertrag.
  

   Ein einseitig bereits von ruedigers-one-man-band im voraus unterzeichneter Vertrag wird ungültig, wenn er nicht binnen drei Werktagen
   von dem Vertragspartner ebenfalls unterzeichnet und ruedigers-one-man-band postalisch oder per Fax zugestellt wird.
   Maßgeblich ist das Datum des Poststempels bzw. des Fax-Einganges bei ruedigers-one-man-band.

4) Gagenzahlungen haben grundsätzlich in vereinbarter Höhe am Veranstaltungstag,
    spätestens zum Ende  der Veranstaltung,  in bar  zu erfolgen. 

5)   Im Fall einer vorzeitigen Beendigung des Events durch den Veranstalter ist die anteilige Gage pro angefangener Stunde zu zahlen,
   mindestens jedoch zwei Stundensätze. Wurde eine Pauschale vereinbart ist diese grundsätzlich in voller Höhe zu zahlen.

6) Jeglicher Regreßanspruch entfällt bei Absage des Events wegen Todesfall in der Familie eines
   Vertragspartners, oder bei  Erkrankung, höherer Gewalt, gefährlicher Witterungslage, Technik-Ausfall, sofern keine Vertretung gestellt werden kann.
   Regreßansprüche aus anderen Gründen sind auf maximal zwei Stundensätze begrenzt.

7) ruedigers-one-man-band ist grundsätzlich berechtigt, aber nicht verpflichtet, die vereinbarte Dienstleistung zu den einzelvertraglich  vereinbarten Konditionen
   auf einen anderen  Musiker seiner Wahl zu übertragen, wenn ruedigers-one-man-band selbst, ganz gleich aus welchem Grunde, 
   nicht zur vertragsgemäßen Erfüllung in der Lage sein sollte.    

8) Erforderliche behördliche Anmeldungen oder Genehmigungen oder Auflagen zur Durchführung des Events, inkl. eventuell anfallender Gebühren,
   z.B. GEMA, Vergnügungssteuer etc. obliegen grundsätzlich dem Veranstalter in vollem Umfang.

9.) Findet die Veranstaltung im Freien statt muß die Bühne überdacht und wettergeschützt sein.
     Sollten durch unzureichenden Wetterschutz Schäden an der Musikanlage entstehen haftet der Veranstalter für den Schaden.

10) Mündliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung, sonst sind sie als nichtig
   zu betrachten.  Einzelvertragliche Regelungen haben grundsätzlich Vorrang.
    Mit dem Zustandekommen eines Vertrages gelten diese AGBs als akzeptiert.
   Ergänzend gelten die Bestimmungen des BGB.
   Gerichtsstand ist das für den  Wohnsitz von ruedigers-one-man-band zuständige Amtsgericht , derzeit in Worms/Rh.

 

 

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Stand: 11. Oktober 2017