Allgemeine Geschäftsbedingungen von www.ruedigers-one-man-band .de
(Rüdiger Martin)
1) Bei den von ruedigers-one-man-band angebotenen Leistungen
handelt es sich ausschließlich um Dienstleistungen
in Form von musikalischer Unterhaltung, auf Basis der unter o.g.
Internetadresse veröffentlichten Repertoireliste.
Es werden keinerlei Waren angeboten oder geliefert.
2) Alle von ruedigers-one-man-band abgegebenen Angebote zur musikalischen Begleitung eines Events sind
immer freibleibend und völlig
unverbindlich.
3) Das verbindliche Zustandekommen einer Auftrittsverpflichtung setzt
einen schriftlichen
Vertrag mit gültiger Unterschrift aller Vertragspartner, sowie die Akzeptanz
dieser AGB´s voraus.
Alternativ gilt auch eine beiderseitig abgegebene verbindliche
Zusage per eMail als Vertrag.
Ein einseitig bereits von ruedigers-one-man-band im voraus unterzeichneter Vertrag wird ungültig,
wenn er nicht binnen drei Werktagen
von dem Vertragspartner ebenfalls unterzeichnet
und ruedigers-one-man-band postalisch oder per Fax zugestellt wird.
Maßgeblich ist das Datum des Poststempels bzw. des Fax-Einganges bei
ruedigers-one-man-band.
4) Gagenzahlungen haben grundsätzlich in vereinbarter Höhe am Veranstaltungstag,
spätestens zum Ende der Veranstaltung, in bar zu erfolgen.
5)
Im Fall einer vorzeitigen Beendigung des Events durch den Veranstalter ist die
anteilige Gage pro angefangener Stunde zu zahlen,
mindestens jedoch zwei Stundensätze. Wurde eine Pauschale
vereinbart ist diese grundsätzlich in voller Höhe zu zahlen.
6) Jeglicher Regreßanspruch entfällt bei Absage des Events wegen Todesfall in der
Familie eines
Vertragspartners, oder bei Erkrankung, höherer Gewalt, gefährlicher
Witterungslage, Technik-Ausfall, sofern keine Vertretung
gestellt werden kann.
Regreßansprüche aus anderen Gründen sind auf maximal zwei
Stundensätze begrenzt.
7) ruedigers-one-man-band ist grundsätzlich berechtigt, aber nicht verpflichtet, die vereinbarte Dienstleistung
zu den einzelvertraglich vereinbarten Konditionen
auf einen
anderen Musiker seiner Wahl zu übertragen, wenn ruedigers-one-man-band
selbst, ganz gleich aus welchem Grunde,
nicht zur vertragsgemäßen Erfüllung in der Lage sein sollte.
8) Erforderliche behördliche Anmeldungen oder Genehmigungen
oder Auflagen zur Durchführung des Events, inkl. eventuell anfallender Gebühren,
z.B. GEMA, Vergnügungssteuer etc. obliegen grundsätzlich dem
Veranstalter in vollem Umfang.
9.) Findet die Veranstaltung im Freien statt muß die Bühne
überdacht und wettergeschützt sein.
Sollten durch unzureichenden Wetterschutz Schäden an
der Musikanlage entstehen haftet der Veranstalter für den Schaden.
10)
Mündliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung, sonst sind sie
als nichtig
zu betrachten. Einzelvertragliche Regelungen haben grundsätzlich Vorrang.
Mit dem Zustandekommen eines Vertrages gelten diese AGBs als
akzeptiert.
Ergänzend gelten die Bestimmungen des BGB.
Gerichtsstand ist das für den Wohnsitz von ruedigers-one-man-band zuständige Amtsgericht ,
derzeit in
Worms/Rh.